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Rechtliches Wissen

Bestandsbuch-Pflicht für Imker

Was Sie als Imker über das Bestandsbuch wissen müssen und welche Eintragungen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Was ist die Bestandsbuch-Pflicht?

Jeder Imker in Deutschland ist verpflichtet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen. Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen, die unterschiedliche Aspekte abdecken:

  • EU-Verordnung 2017/625 über amtliche Kontrollen – verpflichtet Tierhalter (auch Imker) zur Führung von Aufzeichnungen über Behandlungen und Honigernten.
  • Tierarzneimittelgesetz (TAMG) – seit 2022 Nachfolger der TAMV; regelt die detaillierte Dokumentation aller Arzneimittelanwendungen, einschließlich verschreibungsfreier Mittel wie Ameisensäure.
  • Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) – regeln die Anzeige- und Meldepflicht der Imkerei beim Veterinäramt sowie die Eintragung in die HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere).

Pflichtangaben im Bestandsbuch

Das eigentliche Bestandsbuch nach TAMG umfasst folgende Aufzeichnungen über Behandlungen und Ernten:

  • Datum, Bezeichnung und Zulassungsnummer des Arzneimittels (z. B. Varroa-Behandlungsmittel)
  • Angewendete Menge, Dosierung und Anzahl behandelter Völker
  • Wartezeit bis zur nächsten Honigernte
  • Fütterungen mit Datum, Art und Menge
  • Honigernten mit Erntedatum, Volk/Standort und Chargennummer
  • Name des behandelnden Imkers

Davon zu unterscheiden ist die Stockmeldung beim zuständigen Veterinäramt nach TierGesG/BienSeuchV: Standort, Völkerzahl, Wanderungen und auffällige Verluste werden über die HIT-Datenbank gemeldet, nicht im Bestandsbuch.

Aufbewahrungspflicht

Aufzeichnungen über Tierarzneimittel-Anwendungen müssen nach TAMG und EU-Verordnung 2017/625 mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Bei Kontrollen durch das Veterinäramt oder die Lebensmittelüberwachung müssen Sie die Unterlagen auf Anfrage vorlegen können.

Papier oder Digital?

Das TAMG schreibt kein bestimmtes Format vor. Sie können Ihr Bestandsbuch handschriftlich in einem Ordner führen oder digital mit einer Software wie Imker-Logbuch Pro. Die digitale Variante bietet erhebliche Vorteile:

  • Schnelle Durchsuchbarkeit
  • Automatische Erinnerungen
  • Einfacher Export für Behörden
  • Kein Papierverlust
  • Ortungsunabhängiger Zugriff

Was passiert bei Verstößen?

Bei fehlendem oder unvollständigem Bestandsbuch können Bußgelder verhängt werden. Im Worst-Fall kann dies auch den Verlust der Tierhaltungserlaubnis zur Folge haben.

Wie Imker-Logbuch Pro hilft

Imker-Logbuch Pro macht die Bestandsbuch-Führung einfach und rechtskonform. Alle Pflichteintragungen werden automatisch erfasst und können jederzeit exportiert werden.

  • Automatische Standort-Erfassung
  • Dokumentation aller Bienenbewegungen
  • Behandlungsnachweise für Varroa
  • Export für Behörden
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