Bestandsbuch-Pflicht für Imker
Was Sie als Imker über das Bestandsbuch wissen müssen und welche Eintragungen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Was ist die Bestandsbuch-Pflicht?
Jeder Imker in Deutschland ist verpflichtet, ein Bestandsbuch zu führen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Tierseuchenverordnung (TierSeuchV). Das Bestandsbuch dient der Seuchenprävention und ermöglicht bei einem Ausbruch die Nachverfolgung von Bienenbewegungen.
Pflichtangaben im Bestandsbuch
Folgende Angaben müssen Sie dokumentieren:
- Standort des Bienenstands (Adresse, GPS-Koordinaten)
- Anzahl der Völker (mindestens jährlich aktualisiert)
- Verkäufe und Schenkungen von Bienen
- Käufe und Geschenke von Bienen
- Verbringungen von Bienenständen
- Behandlungen gegen Varroa-Milben
- Verendete Bienen (auffällige Mengen)
- Datum der jeweiligen Eintragung
Aufbewahrungspflicht
Das Bestandsbuch muss mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Bei Seuchenverdacht kann die zuständige Behörde die Vorlage verlangen. Auch nach Auflösung der Imkerei gilt die Aufbewahrungspflicht.
Papier oder Digital?
Die TierSeuchV schreibt kein bestimmtes Format vor. Sie können Ihr Bestandsbuch handschriftlich in einem Ordner führen oder digital mit einer Software wie Imker-Logbuch Pro. Die digitale Variante bietet erhebliche Vorteile:
- Schnelle Durchsuchbarkeit
- Automatische Erinnerungen
- Einfacher Export für Behörden
- Kein Papierverlust
- Ortungsunabhängiger Zugriff
Was passiert bei Verstößen?
Bei fehlendem oder unvollständigem Bestandsbuch können Bußgelder verhängt werden. Im Worst-Fall kann dies auch den Verlust der Tierhaltungserlaubnis zur Folge haben.
Wie Imker-Logbuch Pro hilft
Imker-Logbuch Pro macht die Bestandsbuch-Führung einfach und rechtskonform. Alle Pflichteintragungen werden automatisch erfasst und können jederzeit exportiert werden.
- Automatische Standort-Erfassung
- Dokumentation aller Bienenbewegungen
- Behandlungsnachweise für Varroa
- Export für Behörden