Honig-Etikett gestalten
Welche Angaben müssen auf das Honig-Etikett? Hier finden Sie alle rechtlichen Anforderungen für die Kennzeichnung.
Pflichtangaben für Honig
Die Kennzeichnung von Honig ist in der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)und der Honigverordnung geregelt. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
1. Verkehrsbezeichnung
Es muss eindeutig „Honig“ oder eine zulässige Bezeichnung wie „Blütenhonig“, „Waldhonig“ oder „Honigtauhonig“ angegeben werden.
2. Füllmenge
Die Netto-Füllmenge muss in ml oder g angegeben werden, z.B. „500 g“. Ab 2024 gelten neue Regelungen.
3. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Mindestens „Mindestens haltbar bis Ende:“ gefolgt von Monat und Jahr. Bei Honig beträgt das MHD in der Regel 2-3 Jahre.
4. Name und Anschrift
Der Name oder die Firma des Herstellers/Abfüllers und die Anschrift müssen angegeben werden.
5. Ursprungsland
„Herkunft: Deutschland“ oder das tatsächliche Ursprungsland muss angegeben werden. Bei Mischungen: „EU“/„Nicht-EU“ oder Länder.
6. Chargennummer
Die Chargennummer dient der Rückverfolgbarkeit. Sie muss auf dem Etikett oder der Verpackung angebracht sein.
7. Zutatenverzeichnis (bei Mischungen)
Bei Honig mit Zusätzen (z.B. Nüssen) müssen alle Zutaten aufgelistet werden.
Empfohlene Angaben
Folgende Angaben sind nicht verpflichtend, aber empfehlenswert:
- Erntejahr
- Honigsorten (falls zutreffend)
- Imkerei-Name und Logo
- Internetseite
- Aufbewahrungshinweise
Allergenkennzeichnung
Honig selbst enthält keine deklarationspflichtigen Allergene. Bei Produkten mit Honigzusätzen ist jedoch Vorsicht geboten.
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