Zum Inhalt springen
BienenManagerBienenManager
Rechtliches Wissen

Honig-Etikett: Pflichtangaben nach LMIV & Honigverordnung

Welche Angaben müssen auf das Honig-Etikett? Hier finden Sie alle rechtlichen Anforderungen für die Kennzeichnung.

Pflichtangaben für Honig

Die Kennzeichnung von Honig ist in der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)und der Honigverordnung geregelt. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

1. Verkehrsbezeichnung

Es muss eindeutig „Honig“ oder eine zulässige Bezeichnung wie „Blütenhonig“, „Waldhonig“ oder „Honigtauhonig“ angegeben werden.

2. Füllmenge

Die Netto-Füllmenge muss in Gramm oder Kilogramm angegeben werden, z. B. „500 g“. Die Mindestschriftgröße folgt der Fertigpackungsverordnung in Verbindung mit LMIV Art. 13 (2).

3. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Mindestens „Mindestens haltbar bis Ende:“ gefolgt von Monat und Jahr. Üblich -- und vom Deutschen Imkerbund empfohlen -- ist ein MHD von zwei Jahren ab Abfülldatum.

4. Name und Anschrift

Der Name oder die Firma des Herstellers/Abfüllers und die Anschrift müssen angegeben werden.

5. Ursprungsland

„Herkunft: Deutschland“ oder das tatsächliche Ursprungsland muss angegeben werden. Bei Mischungen aus Honig unterschiedlicher Herkunft gilt die aktuelle HonigV-Fassung (Stichtag-Übergangsregeln beachten): „Mischung von Honig aus EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ mit den jeweiligen Länderangaben.

6. Chargennummer

Die Chargennummer dient der Rückverfolgbarkeit. Sie muss auf dem Etikett oder der Verpackung angebracht sein.

7. Zutatenverzeichnis (bei Honig mit Zusätzen)

Erzeugnisse mit zugesetzten Zutaten (z.B. Nüsse, Gewürze) sind keine reine „Honig“-Verkehrsbezeichnung mehr; die Mischung darf nur dann als „Honig“ in den Verkehr gebracht werden, wenn die LMIV- und HonigV-Anforderungen für die jeweilige Mischung erfüllt sind. Alle Zutaten sind dann in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufzulisten.

Empfohlene Angaben

Folgende Angaben sind nicht verpflichtend, aber empfehlenswert:

  • Erntejahr
  • Honigsorten (falls zutreffend)
  • Imkerei-Name und Logo
  • Internetseite
  • Aufbewahrungshinweise

Allergenkennzeichnung

Honig selbst enthält keine deklarationspflichtigen Allergene. Bei Produkten mit Honigzusätzen ist jedoch Vorsicht geboten.

Häufige Fragen zum Honigetikett

Was muss auf das Honigetikett drauf?

Nach LMIV (EU-Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011) und Honigverordnung: Los-Kennzeichnung (Charge), Mindesthaltbarkeits­datum, Verkehrsbezeichnung „Honig“, Hersteller/Imker mit Adresse, Herkunftsland (Mischung mit konkreten Länderangaben), Gewicht in Gramm. Zutatenverzeichnis nur, wenn Zutaten zugesetzt wurden. BienenManager erstellt dir das vollständige Etikett inkl. QR-Code per Knopfdruck.

Brauche ich eine eigene Etiketten-Druckerei oder reicht ein Heimdrucker?

Für Hobby-Imker reicht ein normaler Tintenstrahldrucker mit Etikettenpapier (Avery L7160 o.ä.). Wichtig: wasserfeste Etiketten oder Laminat — Honig kann das Etikett sonst auflösen. BienenManager liefert druckfertige Vorlagen in der passenden Größe.

Imker-Logbuch Pro: Etiketten-Generator

Erstellen Sie rechtskonforme Etiketten mit allen Pflichtangaben – inklusive Chargennummern und Rückverfolgbarkeit.

  • Automatische Chargennummern
  • Alle Pflichtangaben integriert
  • Druckfertige Vorlagen
  • Rückverfolgbarkeit aus dem Bestandsbuch
Kostenlos starten