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Rechtliches Wissen

Honig-Etikett gestalten

Welche Angaben müssen auf das Honig-Etikett? Hier finden Sie alle rechtlichen Anforderungen für die Kennzeichnung.

Pflichtangaben für Honig

Die Kennzeichnung von Honig ist in der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)und der Honigverordnung geregelt. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

1. Verkehrsbezeichnung

Es muss eindeutig „Honig“ oder eine zulässige Bezeichnung wie „Blütenhonig“, „Waldhonig“ oder „Honigtauhonig“ angegeben werden.

2. Füllmenge

Die Netto-Füllmenge muss in ml oder g angegeben werden, z.B. „500 g“. Ab 2024 gelten neue Regelungen.

3. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Mindestens „Mindestens haltbar bis Ende:“ gefolgt von Monat und Jahr. Bei Honig beträgt das MHD in der Regel 2-3 Jahre.

4. Name und Anschrift

Der Name oder die Firma des Herstellers/Abfüllers und die Anschrift müssen angegeben werden.

5. Ursprungsland

„Herkunft: Deutschland“ oder das tatsächliche Ursprungsland muss angegeben werden. Bei Mischungen: „EU“/„Nicht-EU“ oder Länder.

6. Chargennummer

Die Chargennummer dient der Rückverfolgbarkeit. Sie muss auf dem Etikett oder der Verpackung angebracht sein.

7. Zutatenverzeichnis (bei Mischungen)

Bei Honig mit Zusätzen (z.B. Nüssen) müssen alle Zutaten aufgelistet werden.

Empfohlene Angaben

Folgende Angaben sind nicht verpflichtend, aber empfehlenswert:

  • Erntejahr
  • Honigsorten (falls zutreffend)
  • Imkerei-Name und Logo
  • Internetseite
  • Aufbewahrungshinweise

Allergenkennzeichnung

Honig selbst enthält keine deklarationspflichtigen Allergene. Bei Produkten mit Honigzusätzen ist jedoch Vorsicht geboten.

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